Umgehung mit flankierenden Maßnahmen


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GUTACHTEN  Planungsbüro untersucht für die Gemeinde Wartenberg vier Möglichkeiten

Folgt man dem Gutachten zu den Auswirkungen der geplanten Ortsumgehung für die Bundesstraße 254 auf die Gemeinde Wartenberg, dann werden die bestehenden Planungen von Hessen Mobil umgesetzt, aber in einigen Details modifiziert. Das von der Gemeinde Wartenberg für rund 70.000 Euro in Auftrag gegebene Gutachten lag in einer Entwurfsfassung bereits geraumer Zeit vor, wurde am Montagabend dem Gemeindevorstand und den Fraktionen der Gemeindevertretung vorgestellt und kann ab diesem Dienstag von der Homepage der Gemeinde Wartenberg heruntergeladen werden.

PhotoGutachten-Bericht für die Gemeinde Wartenberg


Grafik | Deckblatt Gutachten · Büro Stadtverkehr Hilden


Das Gutachten untersucht vier Möglichkeiten. Variante A bedeutet, alles bleibt, wie es ist Variante B nimmt an, die bislang von Hessen Mobil vorgelegten Planungen werden hundertprozentig umgesetzt. Variante C sieht gewisse Modifizierungen der bisherigen Pläne unter wesentlicher Beibehaltung der Trassenführung der Umgehungsstraße vor, bei Variante D findet der Umgehungsstraßenbau nur um Maar und Lauterbach herum bis vor die Tore von Angersbach statt, Wartenberg behält wie im Fall A seine beiden Ortsdurchfahrten. Die meisten Punkte enthielt vom Planungsbüro die Variante C. Hier

werden die besten Entwicklungmöglichkeiten für die Gemeinde Wartenberg und eine Verringerung der Folgekosten im Vergleich zur Variante B gesehen. Betrachtet man allerdings nur die Erhaltung des Landschaftsbildes. dann machen unter dem Aspekt die Varianten A und D die meisten Punkte - sprich Pluskreuze in der vergleichenden Bewertung. Die maximal erreichbare Punktzahl pro Indikator betrug + 3. die minimale - 3.

 

Aus regionaler Sicht bewertet das Gutachten die Varianten B und C positiv (jeweils plus 1.7). Hier schlagen kürzere Fahrzeiten und die Sicherung der Wirtschaftsstandorte durch

bessere Erreichbarkeit zu Buche. Für die Varianten A und D gibt es hier nur jeweils ein minus 1.4. Für den Blick auf die Gemeinde Wartenberg ist hier nur die Variante C mit plus 0.6 im grünen Bereich, die Varianten A und C wurden in dieser kommunalen Gesamtabwägung mit jeweils minus 0.2, die Variante D mit minus 0.7 bewertet. Dabei ist zu beachten, dass bei einzelnen Gesichtspunkten die Varianten B und C kräftig Minuspunkte sammeln, wobei das Landschaftsbild (hier besonders im Bereich der Burgruine Wartenbach) mit dem Maximalwert minus drei zu Buche schlägt und die Variante A mit plus drei den positiven Maximal einheimst.

 

Umgekehrt sieht es bei ”den Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Lärm und Schadstoffe)“ aus. hier liegen B und C dick im positiven Bereich, A und D schneiden miserabel ab. Das gleiche Bild ergibt sich bei den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, auf die Flurbereinigung und die Chancen für die städtebauliche Entwicklung von Angersbach und Landenhausen. Bei den Auswirkungen auf den Versorgungsstandort Wartenberg wird nur die Variante C positiv bewertet.

 

Ein Punkt der in C genannten flankierenden Maßnahmen die Wartenberg stärker zum Profiteur des Umgehungsstraßenbaus machen sollen, ist eine stärkere Umwidmung der alten B 254 zur Kreisstraße, bislang sollen aus der dann alten Bundesstraße fast 20 90 Prozent Gemeindestraßen werden. Hier wird aber wohl auch der Vogelsbergkreis ein Wörtchen mitreden wollen. Es werden zudem zusätzliche Verbesserungen für Radfahrer vorgesehen. Die Ortsdurchfahrten sollen im Vergleich zu Variante B nur noch 5.50 Meter statt sieben Meter breit sein und Tempo 30 vorgeschrieben erhalten. 

DIE 4 VARIANTEN

 

> Variante A (ohne Ortsumgehung B 254, alles bleibt, wie es ist

 

> Variante B (mit Ortsumgehung B 254, Umsetzung der bisherigen Planung)

 

> Variante C (wie B, nur mit flankierenden Maßnahmen)

 

> Variante D (eine Ortsumgehung nur

für Lauterbach)

 

 

 

 

 

> Empfohlen wird vom „Büro Stadtverkehr" aus Hilden die Variante C


Bericht | Werner Stoepler



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