RP-Genehmigung für Windpark Kopf & Köppel mit zwei Anlagen für 30 Jahre


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Bis zu 200 Meter Nabenhöhe ...

ULRICHSTEIN - Kurz vor Jahresende hat das Regierungspräsidium Gießen (RP) der Ovag Energie AG in Friedberg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Kopf & Köppel in Ulrichstein-Helpershain erteilt. Geplant sind zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 149 Metern, einem Rotordurchmesser von 101 Metern, einer Gesamthöhe von 199,5 Metern und einer Nennleistung von je 3,05 Megawatt. Die Genehmigung gilt befristet für einen Zeitraum von 30 Jahren. Sie umfasst auch die Berechtigung, die erforderlichen Rodungs-, Wiederaufforstungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.

Symbolbild
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Foto | Hendrik Urbin


Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Auslegung von Antrag und Antragsunterlagen und damit die Möglichkeit zur Einsichtnahme und der Abgabe von Einwendungen erfolgte in folgenden Städten und Gemeinden: Ulrichstein, Homberg (Ohm), Kirtorf, Großenlüder, Hosenfeld, Hungen, Gemünden (Felda), Nidda, Romrod, Schwalmtal, Mücke, Schotten, Ranstadt, Ortenberg, Feldatal, Hirzenhain, Lautertal, Lauterbach, Gedern, Birstein, Wartenberg, Grünberg, Grebenhain, Freiensteinau, Laubach, Herbstein, Steinau an der Straße und Neuhof.

 

Ein Erörterungstermin der Einwendungen fand am 3. November 2016 in Ulrichstein statt. Nach Auswertung der vorgelegten Einwendungen, der Ergebnisse des Erörterungstermins, der fachbehördlichen Stellungnahmen und eigener Prüfungen kam die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass für den Antrag die vom Gesetzgeber vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen. Der Genehmigungsbescheid wurde mit Nebenbestimmungen erteilt.

Bericht | red.



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