1986 Wartenberg stößt bei Behörden auf taube Ohren
LAUTERBACH - Es war nicht zu glauben: Die Behörden lehnten den Antrag der Gemeinde Wartenberg am Rathaus in Angersbach einen Fußgängerüberweg über die Bundesstraße 254 zu schaffen ab. Das berichtete Bürgermeister Karl Hans Roth im Februar 1986. Der Überweg durfte nicht geschaffen werden, weil - so die Begründung - kein Bedarf dafür bestehe. Diese Absage reihte sich ein in frühere Absagen.
Bereits 1974 hatte die Gemeinde Wartenberg Fußgängerüberwege über die B 254 beantragt - je einen Überweg in Angersbach und in Landenhausen. Die Straßenbauverwaltung lehnte die Überwege ab. Begründung: Es gebe nicht genug Verkehr auf der Bundesstraße. Dies habe eine Verkehrszählung ergeben. Die Wartenberger verwiesen darauf. dass es in Bimbach, durch das die B 254 damals noch führte, gleich zwei Überwege gebe.
1976 prüften Experten des Regierungspräsidiums des Straßenverkehrsamtes und der Polizei ein zweites Mal, ob in Angersbach und Landenhausen Fußgängerüberwege über die B 254 errichtet werden können. Sie bestätigten das Ergebnis der ersten Prüfung: Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. es gebe zuwenig Verkehr. Als einzige Maßnahme zum Schutz der Fußgänger ordneten sie ein Überholverbot auf der B 254 in Höhe des Gräßtewegs an.
Gedanken zum Artikel ... »
Ihre Meinungen und Kommentare
02.01.2015 um 16:29 Uhr
Redaktion » bblw-info.de
Bitte schreibe uns Deine Meinung oder Kommentar zu diesem Artikel !
Auch anonym oder mit Pseudonym. Deine Meinung ist uns wichtig !
Kommentar schreiben