Unter Berücksichtigung des Prognoseverkehrs in 2025
wurden alle relevanten Immissionsorte im Hinblick auf die Neubaumaßnahme der B 254 und der anschließenden Straßen untersucht. Für eine bessere Übersichtlichkeit bei der Darstellung der Ergebnisse wurde die schalltechnische Untersuchung zunächst in 7 Berechnungsabschnitte unterteilt. Die Unterteilung orientiert sich an der abschnittsweisen Teilung durch die 5 Knotenpunkte. Die Bezeichnungen dieser Abschnitte finden sich sowohl auf den Ergebnistabellen in der Unterlage Beurteilungspegel, als auch auf den jeweiligen Lageplänen wieder.
Grafik | hessen.mobil
Die einzelnen Abschnitte
Abschnitt Maar - Bauanfang bis Bau-km 1+400 - U 11.3 Lageplan 1
Im Abschnitt „Maar“ liegen auf Grund der großen Distanz zur Baumaßnahme keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV im Tag- oder Nachtzeitraum vor.
Abschnitt Knoten 1 - Bau-km 1+400 bis 2+000 - U 11.3 Lageplan 1
Im Abschnitt „KP 1“ liegen auf Grund der Distanz zur Baumaßnahme und der ausschließlich gewerblichen Nutzungen (Industriegebiet) keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV im Tag- oder Nachtzeitraum vor.
Abschnitt Knoten 2 - Bau-km 2+900 bis Bau-km 3+600 - U 11.3 Lageplan 1
Im Abschnitt „KP 2“ liegen auf Grund der Distanz zur Baumaßnahme und der Abschirmung durch die Trassenführung in Troglage keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV im Tag- und Nachtzeitraum vor.
Abschnitt Helmesmühlen - Bau-km 5+100 bis Bau-km 5+200 - U 11.3 Lageplan 2
Im Abschnitt „Helmesmühlen“ liegen keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte
der 16.BImSchV im Tag- und Nachtzeitraum vor.
Abschnitt Eisengrube - Bau-km 6+300 bis Bau-km 6+900 - U 11.3 Lageplan 2
Im Abschnitt „Eisengrube“ liegen keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der
16.BImSchV im Tag- und Nachtzeitraum vor.
Abschnitt Knoten 4 - Bau-km 7+100 bis Bau-km 7+800 - U 11.3 Lageplan 3
Im Abschnitt „KP 4“ liegen auf Grund der Distanz zur Baumaßnahme keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV im Tag- und Nachtzeitraum vor.
Abschnitt Knoten 5 - Bau-km 9+800 bis Bau-km 10+300 - U 11.3 Lageplan 3
Im Abschnitt „KP 5“ liegen auf Grund der Distanz zur Baumaßnahme keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV im Tag- und Nachtzeitraum vor.
Aufgrund der großen Distanz der Trasse zu den schutzwürdigen Nutzungen und der abschnittsweisen Führung der Trasse in Troglage, liegen an keinem der relevanten Immissionsorte Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV vor.
Zusammenfassung
Im Rahmen der Neubaumaßnahme B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs ist eine Schalltechnische Untersuchung für den Straßenverkehrslärm zu erstellen. Die Baumaßnahme wird in einem zweistreifigen Querschnitt (RQ 10,5) geplant, beinhaltet
5 Anschlussstellen, bzw. Halbanschlussstellen und weist eine Streckenlänge von 12 km auf.
Eine Begründung für die Baumaßnahme sowie die detaillierte straßenbauliche Beschreibung ist in der Unterlage 1, Erläuterungsbericht zur technischen Planung enthalten. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Neubaumaßnahme eines Verkehrsweges im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Dies betrifft sowohl den Neubau der eigentlichen B 254 zwischen Lauterbach / Maar und Großlüder / Müs einschließlich der neu zu errichtenden Knotenpunkte, als auch die jeweiligen Anschlüsse an das bestehende Straßennetz im Bereich dieser Knotenpunkte. Damit war im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung zu prüfen, ob die Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV, §2 überschritten werden.
Durch den Neubau der B 254 und der Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz kommt es im Bereich der Baumaßnahme aufgrund der großen Distanz der Trasse zu den schutzwürdigen Nutzungen und der abschnittsweisen Führung der Trasse in Troglage nicht zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).
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Meinungen und Kommentare
13.04.2016 um 14:10 Uhr
Redaktion » bblw-info.de
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