· 

Verstoß gegen Raumordnung

» Zum Beschluss der Wartenberger Gemeindevertretung gegen eine Ortsumgehung


schreibt uns Dr. Gerhard Bäuerle aus Lauterbach

Wenngleich das Zustandekommen des Beschlusses der Wartenberger Gemeindevertreter gegen die Ortsumgehung B254n vom 23. August von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet wurde, scheint Bürgermeister Dahlmann mit, seinen Anhängern offensichtlich nicht klar zu sein,

dass mit solchen Aktionen gegen Raumordnungsrecht verstoßen wird. Die Ortsumgehung ist bereits im Landesentwicklungsplan Hessen von 2000 als Teil des Fernstraßennetzes aufgenommen worden. Im Regionalplan Mittelhessen 2010 ist die Ortsumgehung als Ziel der Landes- und Regionalplanung ausgewiesen. Ziele der Raumordnung sind nach ROG §3, Abs. 1, Satz 2 verbindliche Vorgaben und dienen mit ihren Festlegungen der Regionalentwicklung. Entscheidungen öffentlicher Stellen, wozu auch die Kommunen gehören, haben die Ziele der Raumordnung zu beachten (ROG § 4, Abs. 1, Satz 2), wobei es sich hier im juristischen Sinne um eine Muss-Vorschrift handelt. Dieser Bindungswirkung (ROG § 5, Abs. 2 und 2) kann sich die Gemeinde Wartenberg nicht entziehen, zumal sie bei der Aufstellung des Regionalplanes Mittelhessen beteiligt war. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030, einschließlich den Bedarfsplänen und den Ausbaugesetzen, die Ende 2016 in Kraft traten, ist die Ortsumgehung B254n als eine Verkehrsinfrastrukturmaßnahme des Bundes rechtsverbindlich.

Leserbrief

Leserbriefe sind persönliche Äußerungen, für die die Redaktion nicht die inhaltliche, sondern nur die presserechtliche Verantwortung übernimmt. Leserbriefe werden in voller Länge veröffentlicht.

Die Redaktion behält sich jedoch Kürzungen vor.


Leserbrief | Dr. Gerhard Bäuerle · Lauterbach


Gedanken und Meinungen zum Artikel

Bitte schreibe uns Deine Meinung oder Kommentar zu diesem Artikel!

Auch anonym oder mit Pseudonym. Deine Meinung ist uns wichtig!

» Netiquette

» Leserbrief schreiben

Kommentar schreiben

Kommentare: 0