Urteil

» Straßenbeitragssatzung für Schlitz ist rechtens


SCHLITZ / KASSEL · Die Verhandlung dauerte länger als erwartet. Doch am Ende stand ein Urteil, das Hans-Jürgen Schäfer, Bürgermeister von Schlitz, nicht gefiel: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel urteilte, dass der Kreis zu Recht eine Straßenbeitragssatzung für Schlitz erlassen habe. Das muss aber nicht das letzte Wort in der Sache gewesen sein.

Ortsumgehung


PhotoHausbesitzer müssen für vielerlei Dinge Abgaben bezahlen. Was Straßenbeiträge für Anlieger betrifft,
ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Foto | dpa · Becker/Bredel


Zahlreiche Kommunen in Hessen hatten auf das Ergebnis der Gerichtsverhandlung am gestrigen Freitag gewartet. Denn hätte die Stadt Schlitz Recht bekommen, hätte das eine finanzielle Erleichterung für viele Bürger bedeuten können. Schlitz hatte in zweiter Instanz gegen eine von der Kommunalaufsicht des Kreises auferlegte Straßenbeitragssatzung geklagt. Bis dato hatte es in der Vogelsberger Burgenstadt nämlich keine gegeben. Damit lag die Stadt mit zahlreichen anderen Städten und Gemeinden auf einer Wellenlänge, denn vielerorts wird derzeit darüber diskutiert, ob eine Straßenbeitragssatzung zeitgemäß und gerecht sei oder ob sie abgeschafft gehöre. Schließlich werden unter Umständen Anlieger bei einer Straßensanierung in fünfstelligem Bereich belastet. "Das halte ich nicht für gerechtfertigt", hatte der Schlitzer Bürgermeister in unserer Zeitung am Donnerstag betont.

 

Helmut Schmidt, Pressereferent und Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, begründete die Entscheidung des Gerichtes in einer Pressemitteilung mit den Worten, dass "jedenfalls bei defizitärer Haushaltslage eine Gemeinde rechtlich verpflichtet sei, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und die auf die Bürger umzulegenden Kosten im höchstmöglichen Rahmen festzusetzen". Komme sie dieser Pflicht nicht nach, so seien kommunalaufsichtliche Maßnahmen wie die Anweisung und der Erlass einer Straßenbeitragssatzung durch die Kommunalaufsicht anstelle der Stadt rechtlich zulässig. Dass der Bürgermeister nachweisen konnte, dass die Stadt auf Dauer keinen defizitären Haushalt mehr aufweisen werde, spielte jedoch in der Verhandlung keine große Rolle. Hans-Jürgen Schäfer erklärt: "Es wurde zwar über unsere Finanzlage gesprochen. Es wurde aber gesagt, dass es nicht auf die Haushaltssatzung ankomme. Eine Kommune müsse generell eine Straßenbeitragssatzung haben."

 

Dennoch geht Hans-Jürgen Schäfer nicht pessimistisch nach Hause. "Interessanterweise wurde eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Der Richter betonte nämlich, dass unsere Sache von generellem Interesse sei und geklärt werden solle, inwieweit die kommunale Selbstverwaltung in so einem Fall beeinträchtigt werden darf." Daher wolle er, wenn ihm das Urteil schriftlich vorliegt, dies mit juristischer Hilfe genau prüfen. "Sind die Erfolgsaussichten gut, neige ich dazu, tatsächlich weiterzugehen", kündigt der Verwaltungschef an. "Denn natürlich ist das jetzige Urteil für uns unbefriedigend, und wir hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht. Es ist auch schade für viele in Hessen, insbesondere für die Menschen, die von hohen Straßenbeiträgen betroffen sind."

 

Für die Bewohner von Schlitz bedeutet dies übrigens, dass vorerst noch keine Straßenbeiträge fällig werden. Bis zum endgültigen Urteil liegt die Satzung nämlich auf Eis. Über eine Revision hätte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.


Bericht | dpa


Quelle |  Lauterbacher Anzeiger


 

 

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Pressemitteilung

12.01.2018 um 12:31 Uhr

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